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Rechtliche Frage


FrankP
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Hallo.

 

Sorry wenn das der falsche Ort im Forum ist.

 

Es ist mit der Swyx möglich auf dem SIP-Trunk eine Rufnummernersetzung einzurichten, was sinnvoll ist, wenn man z.B. im Namen anderer tätig werden soll.

 

Welche rechtlichen Dinge müssen beachtet bzw. beigebracht werden, bevor man eine Rufnummernersetzung im System hinterlegt?

Ich lese gerade den § 66 TKG und da scheint mir, ist eine Rufnummernersetzung eigentlich strafbar.

 

Hat da jemand Kenntnisse was jetzt richtig ist? Die Funktion wird es ja nicht aus Spass geben.

 

LG

Frank

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  • Most Valued User

Müsste es nachlesen, aber man darf nur Rufnummern verwenden welche im eigenen Besitz sind bzw. zu denen man der Vertragspartner ist.

 

Wie es sich mit dem Thema Unleitung und Rufnummer A-Teilnehmer ist auch ungeklärt.

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  • Most Valued User

TKG-seitig ist das relativ entspannt. Technisch gibt es zwei verschiedene Rufnummern, eine User provided (die kannst du frei festlegen, üblicherweise als clip-no-screening bezeichnet) und eine Network provided, die schickt ein Carrier mit und die ist zwingend die von deinem Anschluss.

 

Für die wichtigen Sachen, z.b. Rückverfolgung, wird die network provided verwendet. Entsprechend locker sind die Regelungen zur user-provided, lediglich Sonderrufnummern könnten ein Problem darstellen (Verbraucherschutz, damit keiner aus der anrufliste heraus eine Premium Rufnummer zurückruft).

 

"Locker" heißt in dem Fall, dass man es außerhalb der TK Welt betrachten muss. Computerbetrug, Täuschung im Rechtsverkehr, irgendwas dergleichen rund um Identitätsdiebstahl könnte in Frage kommen, wenn du eine fremde Rufnummer ohne Zustimmung desjenigen mitsendet.

 

Und umgekehrt, wenn du eine Zustimmung desjenigen hast, ist es das gleiche ob du seine Nummer mitschickst, ob du dich am Telefon als sein Mitarbeiter ausgibst, ob du sein Briefpapier verwendest oder seinen Firmennamen in deiner E-Mail-Signatur.

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Vielen Dank für die Antworten.

 

Technisch gesehen ist die Rufnummernersetzung in meinem Haus/in meiner Hoheit klar. Ich packe MA in eine Gruppe mit Rufnummer und lasse jetzt die Mitarbeiter mit dieser RN gehend rufen. Diese RN wird jetzt mit einer meiner Nummern ersetzt, z.B. eine Generalrückruf-Nummer oder Service RN. Soweit bin ich auch TKG § 66k konform.

 

Jetzt kommt aber mein Problem.

 

TKG § 66k Abs 2 Satz 1

" Teilnehmer dürfen weitere Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben. "

 

Okay. Das würde nur theoretisch bestätigten was srom schrieb. Ich habe einen Vertrag mit einem Auftraggeber über die Erbringung einer Dienst- oder anderen Leistung.

Wenn es aber nicht explizit im Vertrag steht, also genauestens zugewiesen, wie kann ich dann seinen Namen, sein Briefpapier oder eben seine Rufnummer verwenden, wenn auf meinem System gearbeitet wird?

Und wenn es in einem Vertrag steht, wie muss es denn dann darin stehen, denn, und hier verwirrt mich jetzt die Bundesnetzagentur:

 

" Die Übermittlung einer zusätzlichen, teilnehmergenerierten Rufnummer ist jedoch an bestimmte, enge Voraussetzung geknüpft. So muss der Teilnehmer ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Nummer haben.

Derartige Nutzungsrechte an einer Nummer können nur durch Zuteilung erworben werden. Eine durch Vertrag geschlossene Vereinbarung, die Rufnummer nutzen zu dürfen, reicht dagegen nicht aus."

(Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch/Hintergrundinformationen/gesetzlicheregelung.html)

 

Was bedeutet hier "Zuteilung", denn es steht ja dort, dass einen vertragliche Vereinbarung nicht ausreichend ist?

 

Vorab schon einmal Dank an alle, die versuchen mitzuhelfen. Ich glaube nämlich, dass in CallCentern oder CallCenterähnlichen Einrichtungen, hier vielleicht rechtlich einiges offen ist.

Ich frage nicht ohne Grund...ich gehöre dazu und will nur wissen, wie ich uns rechtlich sicher bekomme.

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  • Most Valued User

Tatsächlich ist der von dir zitierte Link abweichend zum und deutlich restriktiver als der eigentliche Gesetzestext. Und passt auch überhaupt nicht zur jahrzehntelangen Praxis.

 

Ist wohl Kategorie "wo kein Kläger, da kein Richter"

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  • Most Valued User

So wie es dort steht es kenne ich es, Zuteilung bedeutet das dir Vertragsmäßig die Rufnummer gehört.

Also du Vertragsinhaber dieses Anschlusses/Rufnummer bist.

 

Aber klar, wo kein Kläger da kein Richter.

 

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